Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Stand 24.4.2022

1. Allgemein
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Paradoxhaus OG im Folgenden Paradoxhaus genannt, gelten für jede Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber.
1.2. Sämtliche Vereinbarungen zwischen Kunden und Paradoxhaus sind nur in schriftlicher Form wirksam.
1.3. Der Kunde erhält das Recht die Skizzen, Pläne, Berechnungen oder sonstige Dokumentationen von Paradoxhaus, die Teil des Vertrages sind, im Zuge der Bauabwicklung zu verwenden. Zu jeder Zeit bleiben alle Unterlagen, Pläne oder sonstige Dokumente geistiges Eigentum von Paradoxhaus und dürfen nur unter ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verwertet, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
1.4. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Einreichunterlagen Paradoxhaus kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bedarf es weiterer Unterlagen (z.B. Grundbuchauszug, Lageplan, usw…) die für die Bauabwicklung notwendig sind, hat der Auftraggeber etwaige Kosten, die dadurch entstehen, zu übernehmen.
1.5. Jegliche Angebote von Paradoxhaus erfolgen ausschließlich in Schriftform und sind bis zu Vertragsabschluss unverbindlich.
1.6. Der Auftrag erfolgt laut Leistungsbeschreibung. Alle darüber hinausgehenden Leistungen (Dachdecker, Spengler, Erdarbeiten, Baumeister, usw…) obliegen der alleinigen Verantwortung des Kunden.
1.7. Bis zur tatsächlichen Fertigstellung können unvorhersehbare Preisveränderungen auftreten aufgrund von z.B. Lohnerhöhungen oder Materialverteuerungen.
1.8. Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung anders angegeben, gelten die allgemeinen österreichischen Baustandards.
1.9. Termin und Lieferzeiten in der Auftragsabwicklung werden mit Paradoxhaus ausschließlich schriftlich vereinbart.

2. Zahlungsmodalitäten

2.1. Sämtliche Auftragsvereinbarungen mit Paradoxhaus erfolgen nach unterhalb angeführten Zahlungsmodalitäten.
2.2. Bei Auftragserteilung sind 10% der Auftragssumme zu bezahlen.
2.3. Für den Produktionsbeginn sind 80% der Auftragssumme zu bezahlen.
2.4. Bei der Schlussrechnung sind die restlichen 10% der Auftragssumme nach Abnahme zu bezahlen.
2.5. Sämtliche Rechnungen sowie die Schlussrechnung sind spesen- und abzugsfrei binnen 7 Kalendertagen, jeweils nach Rechnungseingang, an Paradoxhaus zu bezahlen.
2.6. Wenn nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, ist der Abzug eines Skontos unzulässig.
2.7. Bei nicht fristgerechter Zahlung erfolgt eine einmalige Mahnung.
Durch Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages an.
2.8. Bei nicht Einhalten der vertraglich vereinbarten Leistungen und Zahlungen von Seiten des Kunden, ist Paradoxhaus berechtigt von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen zurückzutreten.
2.9. Durch Annahmeverzug oder Zahlungsverzug des Kunden ist Paradoxhaus von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, weitere Leistungen oder Lieferungen zurückzuhalten, außerdem können Vorauszahlungen oder Sicherheiten gefordert werden und Paradoxhaus ist berechtigt den Rücktritt zu erklären.
2.10. Änderungen gegenüber der vertraglich vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. In diesem Fall ist keine Reklamation möglich.
2.11. Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlungen Eigentum von Paradoxhaus. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne, dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

3. Bauablauf

3.1. Laut Bauarbeiterkoordinationsgesetz ist vom Kunden ein Planungs- und Baustellenkoordinator zu beauftragen.
3.2. Der Kunde steht in der alleinigen Verantwortung, dass die Lage des Bauobjekts, laut Baugenehmigung, beim Bauen eingehalten wird.
3.3. Unsere Leistungen beginnen ab dem feuchtigkeitsisolierten Fundament oder den Schraubfundierungen. Für einen genauen Montageablauf darf die horizontale wie vertikale Abweichung maximal ± 5 mm laut Werkplan betragen.
Bei Abweichungen, von dem von Paradoxhaus zur Verfügung gestelltem Werkplan (± 5 mm), werden die daraus resultierenden Folgekosten zur Gänze vom Kunden getragen.
3.4. Alle für die Gerüstung notwendigen Gegebenheiten (z.B. Auffüllen von Baugruben) müssen vom Auftraggeber vor Arbeitsbeginn geleistet werden.
3.5. Für die Lieferung und Montage werden entsprechende Kran und Transportfahrzeuge verwendet. Der erforderliche Radius für die Tätigkeit des Kranfahrzeugs beträgt ca 25m. Für das einwandfreie Operieren des Kranes ist dieser Bereich vollständig von allen Hindernissen freizuhalten (z.B. Bäume, Stromleitungen, etc.) und ein entsprechender Standplatz für das Fahrzeug bereitzustellen.
3.6. Folgende Baustelleneinrichtungen sind vom Auftraggeber bereitzustellen:
◦ Kostenloser Baustrom (230V-16A/400V-25A).
◦ Wasser in entsprechender Menge zum Reinigen von Materialien und Werkzeug.
◦ Lager- und Zufahrtsmöglichkeiten
◦ Sanitäranlagen
3.7. Falls wetterbedingt eine Notabdichtung erforderlich ist, hat der Kunde für die Notabdichtung zu sorgen und trägt somit die Verantwortung für eine sichere Abdichtung und im Falle eines Wassereintritts auch die Verantwortung für Folgeschäden.
3.8. Paradoxhaus übernimmt ausschließlich für die vom Kunden beauftragten Leistungen die Bauführerschaft. Für alle weiteren Leistungen, die nicht im Auftrag von Paradoxhaus erfolgen, hat der Kunde einen Bauführer zu beauftragen.

4. Versicherung

4.1. Eine ausreichende Rohbauversicherung für das Bauwerk ist vom Kunden abzuschließen.
4.2. Wenn der Auftraggeber selbst auf der Baustelle Arbeiten durchführt oder von ihm beauftragte Helfer, dann übernimmt Paradoxhaus keine Haftung für diese Personen oder deren erbrachte Leistungen. Weiters ist der Auftraggeber für die entsprechende Unfallversicherung, Schutzausrüstung, Kompetenz der Mithelfer sowie das Einhalten der Vorschriften alleinig verantwortlich.

5. Rücktrittsrecht

5.1. Ein Kunde kann, vorbehaltlich anderer gesetzlicher Rücktrittsrechte, innerhalb von einer Woche vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur, wenn der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
5.2. Tritt der Kunde innerhalb der vertraglichen Rücktrittsfrist vom Vertrag zurück, ist eine Pönale von 2% der Vertragssumme an Paradoxhaus zu entrichten.

6. Gerichtsstand

6.1. Es gilt österreichisches Recht.
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
6.2. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ behalten alle anderen ihre Gültigkeit.